Selbstständigkeit · 08.02.19 17:24 · Hagen Lippmann
Das Leben als Gründer ist nicht leicht. Immer wieder machen Freunde und Bekannte dich auf die verschiedenste Sachverhalte aufmerksam und zu Beginn wirst du überhäuft mit Informationen, auf die du zu achten hast.
Jede Steuer funktioniert ein wenig anders und hat andere Bedingungen. Es macht Sinn, sich selbst ein wenig auszukennen und zu wissen, womit man es zu tun hat. Viele holen sich dafür einen Steuerberater zur Unterstützung. Aber wenn du alles vorbereitest und zusammenstellst, kannst du dir eine gute Stange Geld sparen und hast deine Zahlen besser im Blick.
Du brauchst auch keine Druckertinte zu verschwenden, kannst alles digital synchronisieren und anwenderfreundlich und entspannt vorbereiten, beispielsweise mit deinem smarten Geschäftskonto von Holvi.
Bei deinen Steuern kommt es ganz darauf an, welche Rechtsform du gewählt hast. Eine Entscheidungshilfe, um einfach mal etwas ausprobieren, welche Rechtsform du wählen könntest und welche Freibeträge du dabei hast, findest du hier.
Ein grundlegendes Wissen über Steuern solltest du als Unternehmer besitzen. Welche Rechtsform du hast und wie viel Umsatz oder Gewinn du machst, ist entscheidend, für die Höhe und die Art der Steuer, die du zu zahlen hast.
Ob du ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (z.B. GbR oder OHG) oder eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform gewählt hast, entscheidet darüber, ob du Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlen musst. Da gibt es kleine und feine Unterschiede.
Die Einkommensteuer ist bei Einzelunternehmen, bei Personengesellschaften und im Angestelltenverhältnis zu zahlen. Sie ist abhängig von den als Privatentnahmen entnommenen Gewinnen und damit dem Lohn, den du dir selber zahlst, den du deinen Angestellten zahlst oder der dir gezahlt wird. Übersteigen diese das Existenzminimum von 9186 Euro/ Jahr (2019), wird sie fällig. Sie startet bei 14 % und steigt kontinuierlich mit dem Einkommen bis auf 45 %.
Neben der Einkommenssteuer muss du noch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zahlen. Solltest du als Gewerbetreibender Teil einer Religionsgemeinschaft sein, kommt noch 8-9 % deiner Einkommensteuer Kirchensteuer obendrauf.
Zu beachten: Ab 2019 gibt es einige Neuerungen, die erfreulich sind für die Selbstständigen von heute. Es steigt der Grundfreibetrag, d.h. der Freibetrag auf deine Einkommensteuer auf 9168 Euro. Für Ehepaare und Lebenspartner steigt er adäquat auf 18336 Euro.
Die Körperschaftsteuer ist bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG) zu zahlen und sie ersetzt in dem Fall die Einkommensteuer, das heißt sie ist anstatt ihr zu bezahlen. In dem Fall entfällt der Freibetrag und sie startet bei 15 %, ansonsten funktioniert sie wie die Einkommensteuer.
ERFAHRE MEHR: Wenn du über die Wahl der verschiedenen Rechtsformen mehr wissen möchtest, kannst du hier mal hineinschauen.
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast und einen gewissen Umsatz erreicht hast, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst, hängt davon ab, ob deine Tätigkeit zu denen der Freiberufler gehört oder nicht. Da kannst du dich hier auch nochmal belesen.
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat (d.h. kein Freiberufler ist) und dessen Gewinn die Höhe von 24500 Euro übersteigt, muss Gewerbesteuer zahlen (bei Vereinen und bei juristischen Personen öffentlichen Rechts sind es 5000 €). Dies ist der Freibetrag und er wird bei der Berechnung dem realen Gewinn abgezogen.
Bei Kapitalgesellschaften entfällt dieser Freibetrag. Daraufhin errechnet man 3,5 Prozent des Betrages. Je nach Gemeinde wird der Satz dann noch mit dem jeweiligen Hebesatz (mindestens 200 %) verrechnet. So ergibt sich, je nach Rechtsform und je nach Gemeinde deine Gewerbesteuer.
Wenn dir das zu kompliziert ist, gibt es hier auch einen praktischen Kalkulator für deine Gewerbesteuer.
Jeder Privatmensch muss die Mehrwertsteuer beim Kauf von Produkten bezahlen. Daher dürfte dir der Begriff bekannt sein. Die Mehrwertsteuer wird mit 19 % (bei Grundnahrungsmitteln, Büchern und Arztbesuchen mit 7 %) angesetzt.
Besonders an ihr ist, dass sie für Unternehmer als Durchlaufposten funktioniert. Das heißt, die Mehrwertsteuer, die du als Unternehmer bei einem Kauf von Produkten anderer Unternehmen bezahlen musst, in dem Fall genannt “Vorsteuer”, kannst du später wieder vom Finanzamt zurückfordern.
Jedoch erhebst du eine Mehrwertsteuer auf die Produkte, die du selbst anbietest, in dem Fall genannt die “Umsatzsteuer”, die deine Kunden zahlen müssen und die du später ans Finanzamt weiterleitest. Die jeweilige Prozentzahl bleibt gleich.
In der gesamten Wertschöpfungskette werden Leistungen und Produkte zuzüglich der Mehrwertsteuer verkauft, prozentual zum entstandenen Mehrwert. Das heißt, dass wenn dein Unternehmen beispielsweise Möbel renoviert und du von einem 2nd Hand-Geschäft einen in die Jahre gekommenen Schrank für 119 Euro kaufst, wären dabei 19 % Vorsteuer enthalten, die du später wieder vom Finanzamt zurückfordern kannst.
Nachdem du ihn abgeschliffen und neu lackiert hast und damit einen Mehrwert erzeugst, kannst du ihn beispielsweise für 238 Euro verkaufen. Die darin enthaltene Umsatzsteuer von 38 Euro rechnen sich nicht zu deinem Gewinn, sondern dies ist der Betrag, den du ans Finanzamt zu zahlen hast. Da du aber die 19 Euro von der Vorsteuer zurückbekommst, zahlst du am Ende nur insgesamt 19 Euro Mehrwertsteuer.
Als Kleinunternehmer kannst du dich von der Mehrwertsteuer befreien. Diese Vereinfachungsregelung ist mit dem Ziel entstanden, den bürokratischen Aufwand, der mit der Mehrwertsteuer entsteht, zu senken. Sobald du als Unternehmer im laufenden Geschäftsjahr unter 17500 Euro Umsatz und voraussichtlich im folgenden unter 50000 Euro Umsatz bleibst, braucht du keine Mehrwertsteuer abzuführen, darfst die Vorsteuer aber auch nicht zurückfordern.
Die Eintrittsbarrieren in den Markt werden damit gesenkt, da du günstigere Preise anbieten kannst und deine Buchhaltung vereinfacht wird. Wichtig ist dabei, dass du auf der Rechnung erwähnst, dass du auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifst.
Dabei zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur wirklich sinnvoll ist, solange du viele Endkunden hast. Bei vielen B2B-Kunden ist es nicht zu raten, da es dir finanziell keine Punkte bringt und du die überschaubare Größe deines Unternehmens direkt offenkundig machst.
Im Jahr 2019 hat sich die Abgabefrist der Steuererklärung zum ersten Mal auf den 31. Juli 2019 verschoben! Wenn du zusammen mit einem Steuerberater arbeitest, reicht sogar die Abgabe bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Mache dir schon heute eine Erinnerung in den Kalender. So hat man 2 Monate länger Zeit, aber das Datum fällt auch in die Urlaubszeit. Pass daher besonders auf und bereite alles rechtzeitig vor.
Hier findest du alles auf einem Blick, was du wissen musst, bei der Gründung deines Unternehmens!
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Der Businessplan ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
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