Freiberuflich durchstarten ist nicht immer nur Zuckerschlecken – spätestens, wenn die Steuern für Selbstständige ins Spiel kommen. Kennst du auch diese Momente, in denen man als Freiberufler*in am liebsten das Finanzamt abschaffen würde? Hier unsere Top 5.
1. Wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ins Haus flattert
Eigentlich wolltest du dich nur selbstständig machen. Und kurz darauf grübelst du über einem 8-seitigen Fragebogen.
Soll-/Ist-Besteuerung. Kleinunternehmerregelung. Durchschnittssatzbesteuerung. Bitte was?
So hast du dir deine berufliche Freiheit wahrscheinlich nicht vorgestellt, oder?
Deshalb gibt es den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung":
- Das Finanzamt will einstufen, ob es sich bei deiner Arbeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
- Du bekommst außerdem eine Steuernummer zugeteilt
- Damit die Vorauszahlungen richtig berechnet werden, sollst du deine Einkünfte schätzen.
Mehr zu dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findest du hier.
💡 Einkünfte richtig schätzen – wie geht das?
- Schätzt du deine Einkünfte zu niedrig ein, drohen nach der ersten Steuererklärung hohe Nachzahlungen.
- Schätzt du deine Einkünfte zu hoch ein, musst du hohe Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer leisten.
2. Wenn du Steuernummer, Steuer-ID und UStIdNr. hörst
30 Prozent der Deutschen haben Probleme, sich ihre eigene Handynummer zu merken. Wie soll das erst mit der Steuernummer funktionieren? Verwirrend ist ja schon, dass es in Deutschland mehrere Steuernummern gibt:
- die 10- bis 13-stellige lokale Steuernummer
- die 11-stellige, lebenslange Steuer-Identifikationsnummer
- die 9-stellige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Welche Steuernummer darf's denn sein?
Als wäre das nicht schon genug, bekommen Selbstständige vom Finanzamt meistens noch eine weitere Steuernummer zugeteilt: Die betriebliche Steuernummer, die sich von der privaten Steuernummer unterscheidet. Alles klar? Keine Sorge – wenn du hier nur Bahnhof verstehst, bist du nicht allein.
💡 So erfährst du die passende Steuernummer
Spätestens, wenn du deine erste Rechnung schreiben willst, benötigst du deine korrekte Steuernummer. Melde deine Selbstständigkeit deshalb rechtzeitig beim Finanzamt an.
Wo finde ich mein zuständiges Finanzamt? Gib dazu einfach deine Postleitzahl in die Finanzamtsuche ein.
3. Wenn die Frist zur Umsatzsteuervoranmeldung näher rückt
Wirklich kompliziert ist es nicht, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. In Kurzform:
- Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen
- Das Formular auf Elster ausfüllen
- Abschicken.
Aber mal ehrlich – irgendwas kommt ja immer dazwischen, oder? Wenn du die vierteljährliche oder monatliche Frist verpasst, kann es schnell unangenehm werden. Bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag werden dann fällig.
💡 Spät dran? So bekommst du einen Monat mehr Zeit
4. Wenn du vergisst, Geld für die Umsatzsteuer zurückzulegen
Du hast gerade den Webdesign-Auftrag abgeschlossen. Und weil deine freiberufliche Tätigkeit ganz schön fordernd ist, gönnst du dir erstmal ein Wochenende im Wellness-Hotel. Leider hast du vergessen, die Umsatzsteuer zurückzulegen. Das merkst du leider erst, wenn die nächste Umsatzsteuervorauszahlung kommt. Plötzlich ist in deinem Konto Ebbe. Nicht selten bringt das Selbstständige in finanzielle Schwierigkeiten.
💡 Nutze den Umsatzsteuer-Rechner in deinem Geschäftskonto
Ein smartes Geschäftskonto wie das von Holvi berechnet automatisch deine Umsatzsteuer.
Tätige deine geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben über dein Geschäftskonto, füge den Umsatzsteuersatz hinzu, und sehe jederzeit in Echtzeit, wie viel du dem Finanzamt schuldest. Oder noch besser: Ob du einen Teil deiner Umsatzsteuer zurück bekommst.
5. Wenn du im Schuhkarton nach Belegen suchst
Das Essen beim Italiener war lecker, aber wo war nochmal die Rechnung dafür? Das Finanzamt kennt keine Gnade, wenn es um deine Steuer geht. Auch nicht, wenn du als Freiberufler eher eine freie Definition von Buchhaltung hast.
💡 Speichere Belege digital
Nichts ist stressiger als fehlende oder unsortierte Belege. Unser Tipp: Am besten jeden Beleg sofort digital speichern. Sehr einfach geht das mit einem smarten Geschäftskonto, zum Beispiel dem Holvi Geschäftskonto.
Nach jeder Zahlung mit der Business Mastercard erinnert dich die App daran, den Beleg zu fotografieren und im sicher im Konto zu speichern.
Steuern überfordern dich? 4 Tipps, was du tun kannst
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Halte deine Buchhaltung aktuell. Speichere Belege digital, kategorisiere deine Zahlungen. So stapeln sich keine Berge von Arbeit.
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Wenn du deine Einkommensteuererklärung als Freiberufler*in selbst erledigen willst, plane ausreichend Zeit ein. Die Freischaltung bei Elster kann bis zu zwei Wochen dauern.
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Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du Zeit sparen. Du kannst dein Holvi Konto bequem mit lexoffice verbinden und Buchhaltungsdaten direkt übernehmen.
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Du hast gar keine Lust auf Steuern? Dann lohnt sich der Gedanke an einen Steuerberater. Für eine bequeme und effiziente Zusammenarbeit kannst du deinen Steuerberater in dein Konto einladen und ihm Zugriff auf DATEV-kompatible Berichte geben. Noch effizienter wird es, wenn du mit der Holvi-App schon deine Transaktionen für die Buchhaltung vorbereitest. Das spart deinem Steuerberater Zeit und dir bares Geld.
Kleines 1x1 der Steuern
Einkommensteuer | Die Steuer, die du auf deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit entrichten musst. |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Auch EÜR genannt. Als Freiberufler*in nutzt du diese einfache Methode, deine Gewinne zu ermitteln. Du ziehst einfach die Betriebsausgaben von deinen Einnahmen ab. |
Freiberufliche Tätigkeit | Freiberufler sind Selbstständige, die einen der Katalogberufe ausüben, zum Beispiel eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit. |
Gewerbliche Tätigkeit | Alle anderen Selbstständigen sind Gewerbetreibende und sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. |
Gewerbesteuer |
Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die an die Gemeinde abgeführt wird. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, zahlt aber im Gegenzug weniger Einkommensteuer. |
Kleinunternehmer*in |
Mit dieser Regelung musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn du im Gründungsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz hast und im nächsten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro. |
Umsatzsteuer |
Auch als Mehrwertsteuer bekannt. Die Steuer, die du auf erbrachte Waren und Dienstleistungen ausweist und an das Finanzamt abführst (außer, du bist Kleinunternehmer*in). |
Vorsteuer |
Umsatzsteuer, die dir bei Betriebsausgaben in Rechnung gestellt wurde. Du kannst sie mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen, das nennt sich dann Vorsteuerabzug. |