Du hast den 9-to-5-Job an den Nagel gehängt und willst dein eigenes Ding machen. Nichts kann dich und deine Selbstständigkeit aufhalten – nunja, bis auf die Sache mit den Steuern. Welche solltest du kennen?
Du wirst schnell merken: Während bei Angestellten die Steuern weitgehend automatisch vom Lohn abgezogen werden, müssen Selbstständige etwas Eigeninitiative zeigen (ja, Steuern für Freiberufler*innen können manchmal nerven ...). Wichtig ist, dass du die verschiedenen Steuerarten kennst und keine Fristen verpasst, damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst.
Viele holen sich einen Steuerberater zur Unterstützung. Andere trauen sich das Thema Steuern selbst zu, erledigen ihre Buchhaltung online in ihrem Geschäftskonto und machen ihre Steuererklärung selbst. Mit einem modernen Konto ist das inzwischen ziemlich unkompliziert.
Welche der Rechtsformen für Selbstständige hast du gewählt? Welche Steuern du als Selbstständige*r entrichten musst hängt davon ab ob du als ...
... gegründet hast. Auch wie viel Umsatz und Gewinn du machst, spielt eine Rolle.
Diese beiden Steuern sind eine der wichtigsten Einkommensquellen des Staates. Einkommensteuer zahlen natürliche Personen. Die Körperschaftsteuer dagegen betrifft Kapitalgesellschaften.
Bist du als Einzelunternehmer*in oder Freiberufler*in tätig, versteuerst du deine persönlichen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Dazu erstellst du entweder
Die Höhe der Einkommensteuer hängt von deinem Einkommen ab und liegt zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz).
Bei einem Einkommen über 250.731 Euro (als Alleinstehende*r) fallen außerdem noch 3 Prozent Vielverdiener-Aufschlag an, auch Reichensteuer genannt.
Zusammen mit der Einkommensteuer wird auch die Kirchensteuer eingezogen, falls du Teil einer Religionsgemeinschaft bist. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent.
Wir erinnern uns – die Einkommensteuer betrifft nur natürliche Personen. Führst du dein selbstständiges Unternehmen dagegen als GmbH oder UG, fällt auf deren Gewinne die Körperschaftsteuer an.
Die Körperschaftssteuer beträgt einheitlich 15 Prozent des Jahresgewinns.
Als Gründer*in einer GmbH oder UG zahlst du dir ein Geschäftsführergehalt. Wie bei jedem Angestelltenverhältnis führst du, oder genau genommen deine Firma, Lohnsteuer für dieses Gehalt ab.
Diese Ergänzungsabgabe diente lange Zeit der Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit. Im Jahr 2021 ist er für den Großteil (etwa 90 Prozent der Zahler*innen) entfallen, da die Freibeträge deutlich angehoben wurden.
"Von der weitgehenden Abschaffung des Soli profitieren besonders Steuerzahlende bis zu einer mittleren Einkommenshöhe. Die Steuerzahlenden werden von 2021 an voraussichtlich rund 10,9 Mrd. Euro weniger abführen."
Quelle: Bundesregierung
Seit 2021 liegt die Grenze bei 16.956 Euro für Ledige und 33.912 Euro bei zusammen Veranlagten.
Der Soli beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
Gewerbesteuer zahlst du erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro – und zwar nur auf den Gewinn, der die Freigrenze übersteigt.
Freiberufler*innen sind von der Gewerbesteuer befreit.
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist etwas komplizierter. Das liegt daran, dass die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist und sich regional unterscheidet.
Auf die meisten Dienstleistungen und Produkte muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Gerade unter Verbrauchern ist sie besser als Mehrwertsteuer bekannt. Als Selbstständige*r musst du Umsatzsteuer auf deine Waren und Dienstleistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Berufsgruppen, Waren und Dienstleistungen sowie für Kleinunternehmer*innen.
Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent und ermäßigt 7 Prozent (bei Grundnahrungsmitteln, Büchern und Arztbesuchen).
Bei Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
Als Kleinunternehmer*in kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien. Diese Regelung soll den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuer verringern.
Solange du als Unternehmer*in im laufenden Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und voraussichtlich im folgenden unter 50.000 Euro Umsatz bleibst, kannst du dich entscheiden, keine Umsatzsteuer abzuführen. Du kannst dann aber auch keine Vorsteuer zurückfordern.
Als Kleinunternehmer*in kannst du
Du profitierst davon vor allem, wenn du Privatpersonen als Kund*innen hast. Für diese sind die Preise niedriger, weil sie keine Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bekannt) bezahlen müssen. Wenn du Unternehmen als Kunden hast, spielst das keine Rolle.
Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, musst du dies auf deinen Rechnung erwähnen. Für deine Kund*innen ist damit ersichtlich, dass dein Unternehmen eine überschaubare Größe hat.
Überlege dir deshalb gut, ob es für dich das Richtige ist und ob dir die Kleinunternehmerregelung wirklich finanzielle Vorteile bringt.
Mehr dazu in der Holvipedia:
Wenn du das Gefühl hast, dass Steuern dich überfordern oder du nicht so viel Zeit von deiner eigentliche Arbeit abzwacken möchtest, kannst du prüfen, ob ein Steuerberater sich für dich lohnt. Für die Suche nach einem Steuerberater haben wir dir nützliche Tipps zusammengestellt: Wie finde ich einen Steuerberater?
Und jetzt – einen guten Start!