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5 Momente, in denen Steuern Freiberufler nerven – und Tipps dagegen

Geschrieben von Thomas Schex | 12.10.20 14:22

Freiberuflich durchstarten ist nicht immer nur Zuckerschlecken – spätestens, wenn die Steuern für Selbstständige ins Spiel kommen. Kennst du auch diese Momente, in denen man als Freiberufler*in am liebsten das Finanzamt abschaffen würde? Hier unsere Top 5.


1. Wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ins Haus flattert

Eigentlich wolltest du dich nur selbstständig machen. Und kurz darauf grübelst du über einem 8-seitigen Fragebogen.

Soll-/Ist-Besteuerung. Kleinunternehmerregelung. Durchschnittssatzbesteuerung. Bitte was?

So hast du dir deine berufliche Freiheit wahrscheinlich nicht vorgestellt, oder?

Deshalb gibt es den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung":

  • Das Finanzamt will einstufen, ob es sich bei deiner Arbeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
  • Du bekommst außerdem eine Steuernummer zugeteilt
  • Damit die Vorauszahlungen richtig berechnet werden, sollst du deine Einkünfte schätzen.

Mehr zu dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findest du hier.

2. Wenn du Steuernummer, Steuer-ID und UStIdNr. hörst

30 Prozent der Deutschen haben Probleme, sich ihre eigene Handynummer zu merken. Wie soll das erst mit der Steuernummer funktionieren? Verwirrend ist ja schon, dass es in Deutschland mehrere Steuernummern gibt:

Welche Steuernummer darf's denn sein?

Als wäre das nicht schon genug, bekommen Selbstständige vom Finanzamt meistens noch eine weitere Steuernummer zugeteilt: Die betriebliche Steuernummer, die sich von der privaten Steuernummer unterscheidet. Alles klar? Keine Sorge – wenn du hier nur Bahnhof verstehst, bist du nicht allein.

3. Wenn die Frist zur Umsatzsteuervoranmeldung näher rückt

Wirklich kompliziert ist es nicht, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. In Kurzform:

  1. Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen
  2. Das Formular auf Elster ausfüllen
  3. Abschicken.

Aber mal ehrlich – irgendwas kommt ja immer dazwischen, oder? Wenn du die vierteljährliche oder monatliche Frist verpasst, kann es schnell unangenehm werden. Bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag werden dann fällig.

4. Wenn du vergisst, Geld für die Umsatzsteuer zurückzulegen

Du hast gerade den Webdesign-Auftrag abgeschlossen. Und weil deine freiberufliche Tätigkeit ganz schön fordernd ist, gönnst du dir erstmal ein Wochenende im Wellness-Hotel. Leider hast du vergessen, die Umsatzsteuer zurückzulegen. Das merkst du leider erst, wenn die nächste Umsatzsteuervorauszahlung kommt. Plötzlich ist in deinem Konto Ebbe. Nicht selten bringt das Selbstständige in finanzielle Schwierigkeiten.

5. Wenn du im Schuhkarton nach Belegen suchst

Das Essen beim Italiener war lecker, aber wo war nochmal die Rechnung dafür? Das Finanzamt kennt keine Gnade, wenn es um deine Steuer geht. Auch nicht, wenn du als Freiberufler eher eine freie Definition von Buchhaltung hast.

Steuern überfordern dich? 4 Tipps, was du tun kannst

  1. Halte deine Buchhaltung aktuell. Speichere Belege digital, kategorisiere deine Zahlungen. So stapeln sich keine Berge von Arbeit.

  2. Wenn du deine Einkommensteuererklärung als Freiberufler*in selbst erledigen willst, plane ausreichend Zeit ein. Die Freischaltung bei Elster kann bis zu zwei Wochen dauern.

  3. Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du Zeit sparen. Du kannst dein Holvi Konto bequem mit lexoffice verbinden und Buchhaltungsdaten direkt übernehmen.

  4. Du hast gar keine Lust auf Steuern? Dann lohnt sich der Gedanke an einen Steuerberater. Für eine bequeme und effiziente Zusammenarbeit kannst du deinen Steuerberater in dein Konto einladen und ihm Zugriff auf DATEV-kompatible Berichte geben. Noch effizienter wird es, wenn du mit der Holvi-App schon deine Transaktionen für die Buchhaltung vorbereitest. Das spart deinem Steuerberater Zeit und dir bares Geld.

Kleines 1x1 der Steuern

Einkommensteuer Die Steuer, die du auf deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit entrichten musst.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung Auch EÜR genannt. Als Freiberufler*in nutzt du diese einfache Methode, deine Gewinne zu ermitteln. Du ziehst einfach die Betriebsausgaben von deinen Einnahmen ab.
Freiberufliche Tätigkeit Freiberufler sind Selbstständige, die einen der Katalogberufe ausüben, zum Beispiel eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit.
Gewerbliche Tätigkeit Alle anderen Selbstständigen sind Gewerbetreibende und sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die an die Gemeinde abgeführt wird. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, zahlt aber im Gegenzug weniger Einkommensteuer.
Kleinunternehmer*in
Mit dieser Regelung musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn du im Gründungsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz hast und im nächsten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro.
Umsatzsteuer
Auch als Mehrwertsteuer bekannt. Die Steuer, die du auf erbrachte Waren und Dienstleistungen ausweist und an das Finanzamt abführst (außer, du bist Kleinunternehmer*in).
Vorsteuer
Umsatzsteuer, die dir bei Betriebsausgaben in Rechnung gestellt wurde. Du kannst sie mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen, das nennt sich dann Vorsteuerabzug.