Sobald du dich entschlossen hast, deine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen, musst du deine Selbstständigkeit anmelden. Aber wo?
Eine einheitliche Anlaufstelle für angehende Selbstständige gibt es nicht. Steht dir jetzt ein Ämtermarathon bevor? Keine Sorge, dein Unternehmen anzumelden ist gar nicht so schwer, wenn du einfach Schritt für Schritt vorgehst. Für deine Anmeldung brauchst du höchstens 3 Schritte:
1. Unternehmen ins Handelsregister eintragen
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem bestimmte Daten und Vorgänge deines Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
- Einzelunternehmer mit kaufmännischer Tätigkeit (eingetragene Kaufleute, e. K.)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaften (UG), auch Mini-GmbH genannt
Die Eintragung beim örtlichen Registergericht (Amtsgericht) wird von einem Notar vorgenommen. Rechne hierfür mit Kosten von ungefähr 300 €.
Welche Informationen werden im Handelsregister veröffentlicht?
- Name deines Unternehmens
- Rechtsform
- Sitz deines Unternehmens
- Gegenstand (Tätigkeit) deines Unternehmens
- Geschäftsführung und Prokura
- Vertretungsberechtigte
- Kapital
Für wen ist der Handelsregistereintrag freiwillig?
- Kleingewerbetreibende
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- und Freiberufler
... müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, können es aber freiwillig tun.
Vorteile eines Handelsregistereintrags:
- Du schaffst Rechtssicherheit und Vertrauen gegenüber Vertragspartnern, indem du deine Informationen preisgibst.
- Du kannst dir einen offiziellen Firmennamen geben.
Nachteile eines Handelsregistereintrags:
- Du wirst bilanzierungspflichtig und hast dadurch einen hohen Buchhaltungsaufwand.
- Die Kosten: Rechne mit etwa 300 Euro für den Handelsregistereintrag.
- Du brauchst kaufmännisches Wissen und musst die Bestimmungen des HGBs einhalten.
Soll ich mich freiwillig ins Handelsregister eintragen?
Mit dem Handelsregistereintrag erlangst du automatisch den Kaufmann-Status mit allen Rechten und Pflichten. Überlege dir gut, ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt. Ohne Handelsregistereintrag gelingt dir der Start in die Selbstständigkeit auf jeden Fall schneller und reibungsloser.
🚀 Der Guide zum Start in die Selbstständigkeit
2. Gewerbe anmelden
Generell musst du für deine Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden – außer, deine Tätigkeit ist freiberuflich: Dann kannst du diesen Schritt überspringen und dich direkt beim Finanzamt anmelden.
Um dein Gewerbe anzumelden und den Gewerbeschein zu bekommen, wendest du dich ans Gewerbeamt der Stadt- oder Kreisverwaltung an deinem Wohnort. Das geht bei den meisten Städten zunächst online und kostet zwischen 15 € (Berlin) und 50 € (München). In manchen Städten musst du auch persönlich erscheinen.
🏢 Wie finde ich mein Gewerbeamt?
Was brauchst du, um dein Gewerbe anzumelden?
- Du solltest deine gewerbliche Tätigkeit bei der Anmeldung genau beschreiben können.
- Wenn nötig, brauchst du den Handelsregisterauszug für dein Unternehmen.
- Kümmere dich um eine Zulassung, falls dein Gewerbe erlaubsnispflichtig ist.
Ist dein Gewerbe erlaubnispflichtig?
Für einige Gewerbe brauchst du eine Zulassung, um die du dich schon vor der Anmeldung kümmern solltest. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in den Bereichen
- Handwerk
- Industrie (bei Umwelteinflüssen)
- Einzelhandel (bei Handel mit bestimmten Gütern)
- Gastronomie und Hotellerie
- Bewachung und Sicherheit
- Verkehr
- Fahrschulen
- und einige mehr
In der Gewerbeordnung ist geregelt, welche Gewerbe erlaubnispflichtig sind und für welche du keine Zulassung brauchst.
Muss ich mein Gewerbe beim Finanzamt anmelden?
In der Regel nicht, da das Finanzamt automatisch informiert wird. Der Gang zum Gewerbeamt reicht.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt gibt deine Informationen automatisch an andere Behörden und Institutionen weiter, zum Beispiel an:
- das Finanzamt
- die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
- die Handwerkskammer (HWK)
3. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Seit Anfang 2021 musst du diesen zwingend online ausfüllen. Das Formular findest du beim Online-Finanzamt Elster.
❗ Freiberufler*innen müssen sich eigenständig beim Finanzamt melden
Da die Anmeldung beim Gewerbeamt als Freiberufler*in nicht nötig ist, meldest du deine selbstständige Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Nutze dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wie finde ich mein zuständiges Finanzamt?
Auch hier hilft dir der Ämter-Finder von grunderplattform.de weiter.
Wie füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?
Das Finanzamt will diese Angaben von dir wissen:
- Infos zu deiner geplanten Tätigkeit
- eine Schätzung deiner voraussichtlichen Umsätze
- eine Schätzung deines Gewinns
Diese Angaben sind wichtig, denn das Finanzamt berechnet damit deine individuellen Vorauszahlungen für Steuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
Welche Steuern als Selbstständige*r du zahlen musst, hängt von deiner Rechtsform ab.
Vielleicht kannst du von der sog. Kleinunternehmerregelung profitieren und musst keine Umsatzsteuer abführen, wenn dein Umsatz im ersten Jahr 22.000 € nicht überschreitet. Wenn das nicht der Fall ist und du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Nach der Anmeldung informiert dich dein Finanzamt über deine Steuernummer und deine fälligen Steuervorauszahlungen. Glückwunsch – jetzt geht es los!
Hier findest du unsere Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Fazit: Selbstständigkeit anmelden gelingt in 3 Schritten
Beachte einfach die Reihenfolge in dieser Anleitung, um deine Selbstständigkeit richtig anzumelden. Dann steht deinem erfolgreichen Business nichts mehr im Wege!