Wenn du als Selbstständige*r für den Bund arbeitest, hast du vielleicht schon von E-Rechnungen gehört. Warum?

Seit 27. November 2020 akzeptiert die öffentliche Verwaltung des Bundes keine Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen mehr. 

Bei Rechnungen an den Bund über 1000 € ist also das Format XRechnung oder ZUGFeRd-Rechnung Pflicht. Mehr Details zur verpflichtenden E-Rechnung liest du hier.

In diesem Artikel erfährst du alles über die E-Rechnung, und wie du sie erstellst.

E-Rechnung an den Bund – Fragen und Antworten

  1. E-Rechnung, was ist das überhaupt?
  2. Ist die XRechnung Pflicht in Deutschland?
  3. Wieso das alles? – die EU-Richtlinie
  4. Was brauche ich, um elektronische Rechnungen an den Bund zu schreiben?
  5. E-Rechnung erstellen – wie schreibe ich eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung an den Bund?
  6. ZUGFeRD oder XRechnung? – Formate erklärt
  7. Wie sieht eine XRechnung aus?
  8. Kann ich eine PDF-Rechnung in XRechnung umwandeln?
  9. Wie bewahre ich eine elektronische Rechnung auf?
  10. Wie viel kosten mich E-Rechnungen?
  11. Glossar – Begriffe, die du gerne wieder vergessen darfst

E-Rechnung, was ist das überhaupt?

Elektronische Rechnungen sind Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Das heißt, sie enthalten XML-Daten. Die Rechnungsinfos werden also digital zwischen Unternehmen und Institutionen ausgetauscht. Der Vorteil: Das spart Verwaltungsaufwand und vermeidet Fehler. E-Rechnungen können automatisch verarbeitet und schneller bezahlt werden.

Achtung – eine gewöhnliche Rechnung, die du als PDF per E-Mail verschickst, ist keine E-Rechnung.

Ist die XRechnung Pflicht in Deutschland?

Wenn du öffentliche Auftraggeber des Bundes oder Bundesbehörden als Kunden hast, dann ist für dich seit 27. November 2020 die E-Rechnung Pflicht.

XRechnung ist das bevorzugte Format das Bundes, aber du kannst auch andere Formate der E-Rechnung nutzen – dazu später mehr.

In welchen Bundesländern ist die E-Rechnung Pflicht?

E-Rechnungen sind bereits verpflichtend, wenn du Rechnungen an diese Länder schreibst:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Saarland

In diesen Ländern ist die E-Rechnung noch nicht Pflicht:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In diesen Ländern wird die E-Rechnung bald Pflicht:

  • Mecklenburg-Vorpommern (ab 1.4.2023)
  • Rheinland-Pfalz (ab 1.1.2024)
  • Hessen (ab 17.4.204)

Wie sieht es bei Unternehmen aus?

Unabhängig davon stellen auch mehr und mehr Konzerne und große Unternehmen auf den E-Rechnungsstandard um. Arbeitest du für diese Kunden oder möchtest du für sie arbeiten? Dann mach dich schlau zur E-Rechnung.

Es ist ganz einfach – wir erklären es dir hier.

Wieso das alles – die EU-Richtlinie

Die Pflicht zur E-Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor geht auf die Verabschiedung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU ("Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen") vom 16. April 2014 in Deutschland zurück.

Auch andere EU-Länder haben dies bereits gesetzlich vorgeschrieben, Deutschland holt gerade auf.

Die EU treibt die E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen voran.

Die EU verspricht sich von der elektronischen Rechnungsstellung Kosteneinsparungen. In Deutschland sollen jährlich 6,5 Milliarden Euro an Kosten eingespart werden.

Was brauche ich, um elektronische Rechnungen an den Bund zu schreiben?

Du kannst manuell über die Internetplattform des Bundes (ZRE) eine XRechnung erstellen.

Falls du nur wenige Rechnungen versendest, gibt es eine händische, aber zeitaufwändige Lösung. Du kannst eine konventionelle Rechnung online in eine E-Rechnung umwandeln lassen. Das funktioniert über die Weberfassung auf der ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes). Dazu musst du die Rechnungsdaten per Hand eintragen.

Viel einfacher: XRechnung & ZUGFeRD mit einer Software erstellen – zum Beispiel Holvi.

Mit einer Software kannst du sehr viel einfacher eine XRechnung schreiben. Erstelle einfach mit wenigen Klicks eine E-Rechnung im maschinenlesbaren Format. Auch um den korrekten Versand musst du dir keine Gedanken machen – du gibst einfach die E-Rechnungs-Adresse ein, klickst auf Senden, fertig.

 

Tipp: Schreibe E-Rechnungen online mit Holvi Pro

Holvi Pro ist viel mehr als ein Geschäftskonto – du kannst auch mit wenigen Klicks E-Rechnungen erstellen und versenden.

Du brauchst keine zusätzliche Software und auch keine lästigen Rechnungsportale der Regierung. Stattdessen hast du alles, was du für dein B2B- oder B2G-Business benötigst, an einem Ort.

 

E-Rechnung erstellen – wie schreibe ich eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung an den Bund?

SendInvoice_GreyBG_DE-SMALLIm Holvi Geschäftskonto schreibst du eine XRechnung genauso schnell wie und einfach wie eine gewöhnliche Rechnung:

  1. Du erstellst deine Rechnung.
  2. Du wählst als Versandmethode "E-Rechnung".
  3. Als Empfänger gibts du die E-Rechnungsadresse (die Leitweg-ID) deines Kunden ein.
  4. Die Rechnung wird automatisch als E-Rechnung versendet.

Im Hintergrund laufen jetzt relativ komplizierte Prozesse ab – die dich zum Glück nicht interessieren brauchen. Du kannst dich darauf verlassen, dass deine E-Rechnung im korrekten Format beim Rechnungsempfänger – dem Bund – ankommt.

 

ZUGFeRD oder XRechnung? Formate der E-Rechnung

Zugegeben, durch die vielen E-Rechnungsformate durchzublicken, ist nicht ganz einfach. Musst du aber gar nicht. Nur so viel:

  • XRechnung ist das bevorzugte Format des Bundes.
  • Aber auch das ZUGFeRD-Format erfüllt die Anforderungen der EU-Richtline.

Egal ob XRechnung oder ZUGFeRD – Holvi unterstützt beide Formate, du brauchst dir also keine Gedanken machen. Die Wahl des passenden Formats geschieht im Hintergrund.

Wie sieht eine XRechnung aus?

Zugegeben, nicht wirklich spannend. Würdest du eine XRechnung öffnen, siehst du nicht mehr als viele Zeilen von maschinenlesbarem Code.

Die XRechnung wird schließlich von einem Rechnungseingangssystem verarbeitet, bevor der Rechnungsempfänger sie das erste Mal zu Gesicht bekommt und freigibt.

Das heißt aber nicht, dass du deine E-Rechnungen nicht mehr ansehen kannst. In Holvi kannst du deine E-Rechnungen wie eine konventionelle Rechnung öffnen und ansehen, auch wenn die eigentliche Rechnung im maschinenlesbaren Format vorliegt.

Kann ich eine PDF-Rechnung in XRechnung umwandeln?

Einen einfachen Konverter von PDF in XRechnung gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass eine XRechnung maschinenlesbare, strukturierte Daten enthält, die in der herkömmlichen PDF-Rechnung nicht enthalten sind.

Um aus PDF eine XRechnung zu machen, musst du die Daten händisch in einen Rechnungsgenerator eintragen.

Sinnvoller ist es, gleich eine Rechnungssoftware zu nutzen, wie die von Holvi.

Wie bewahre ich eine elektronische Rechnung auf?

Es gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für konventionelle Rechnungen.

  • 10 Jahre lang
  • In ursprünglicher Form, das heißt im elektronischen Format

Ein Papier-Ausdruck der elektronischen Rechnung ist nicht gültig.


Wie viel kosten mich E-Rechnungen?

Mit Holvi Pro kannst du unbegrenzt elektronische Rechnungen schreiben – ohne Zusatzkosten. In der Monatsgebühr von 15 € sind außerdem nützliche Buchhaltungsfeatures enthalten, die dir das Leben und deine Steuererklärung einfacher machen. Versprochen!

Fazit – die Pflicht zur E-Rechnung an den Bund in 2021

  • Seit 27. November 2020 ist die elektronische Rechnung Pflicht für Rechnungssteller an die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene.
  • Dadurch sollen 6,5 Milliarden Euro an Kosten eingespart werden
  • Wenn du als Selbstständige*r Dienstleistungen für den Bund erbringst, darfst du seit 27. November 2020 keine herkömmlichen Rechnungen mehr versenden.
  • XRechnung ist das bevorzugte Format des Bundes.
  • Am einfachsten schreibst du E-Rechnungen mit einer Software.
  • Mit dem Holvi Geschäftskonto kannst du mit wenigen Klicks elektronische Rechnungen erstellen und versenden.

Mehr Infos: www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller

Glossar – Begriffe, die du gerne wieder vergessen darfst

Für alle, die noch mehr Lust auf Fachbegriffe haben: Unser Glossar rund um die E-Rechnung.

Leitweg-ID

Die Adresse des Rechnungsempfängers. Bund und Länder haben sich auf dieses standardisierte Format geeinigt. Als Rechnungssteller*in bekommst du die Leitweg-ID vorab mitgeteilt, zum Beispiel bei der Vergabe.

OZG-RE

Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform. Diese Plattform brauchst du, wenn du manuell E-Rechnungen an Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer versenden willst.

PEPPOL

Das ist so etwas wie das Übertragungsnetzwerk für E-Rechnungen. Wenn du ein Rechnungsprogramm wie das von Holvi benutzt, wird deine E-Rechnung im Hintergrund über dieses Netzwerk versendet.

ZRE

Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Hier kannst du E-Rechnungen manuell an Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung ein (z. B. Ministerien und Bundesoberbehörden) einreichen.

ZUGFeRD

Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

XML-Datei

XML steht für "Extensible Markup Language". Das bedeutet übersetzt "erweiterbare Auszeichnungssprache" und dient dazu, Daten zwischen Anwendungen auszutauschen.

XRechnung

Ein E-Rechnungs-Standard mit strukturierten XML-Daten. XRechnung wurde auf Basis der Europäischen Norm EN 16931 entwickelt.

 

 

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