Du erfüllst alle Voraussetzungen zur Selbstständigkeit und möchtest gleich loslegen. Aber wie anmelden – als Freiberufler, Gewerbe oder gar Kleingewerbe? In diesem Artikel erklären wir den Unterschied, warum das Finanzamt diese Unterscheidung trifft, und was deine berufliche Tätigkeit damit zu tun hat.
Freiberufler*innen sind alle, die sich selbstständig machen mit einer
Freiberufler*in ist aber auch, wer einen sogenannten Katalogberuf ausübt. Diese Katalogberufe sind in § 18 Einkommensteuergesetz aufgelistet.
Welche sind freie Berufe? Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie findest du eine praktische Checkliste für freie Berufe.
Alle Selbstständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, werden per Gesetz als Gewerbetreibende eingestuft.
Die Zuordnung ist aber nicht immer ganz eindeutig, zum Beispiel bei beratenden Tätigkeiten oder wenn zwischen einem freiberuflichen Künstler und einem Kunstgewerbe unterschieden wird.
Ein typischer Grenzfall sind zum Beispiel Unternehmensberater. Hast du eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung, kannst du als Freiberufler*in eingestuft werden, ohne Ausbildung wird die Tätigkeit vom Finanzamt oft als Gewerbe eingeordnet.
Warum werden Selbstständige eigentlich unterschiedlich behandelt? Gute Frage. Man geht davon aus, dass Gewerbebetriebe, etwa ein Bauunternehmen, die örtliche Infrastruktur intensiver nutzen als zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder ein Dolmetscher. Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Sie unterscheidet sich je nach Region und dient dazu, die Infrastruktur von Städten zu unterhalten.
Täglich entstehen neue Berufsbilder, klassische Ausbildungswege verlieren an Bedeutung. Da wirkt die Aufteilung von Selbstständigen in zwei "Schubladen" überholt.
Finanziell ist der Unterschied allerdings nicht bedeutend. Gewerbetreibende zahlen zwar Gewerbesteuer, aber diese wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Deine Tätigkeit wird nicht als freiberuflich eingestuft? Das heißt zunächst mal, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Aber keine Sorge: Damit du als Einzelunternehmer*in nicht in Bürokratie versinkst, hat der Gesetzgeber das sogenannte Kleingewerbe geschaffen.
Solange dein Business keinen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert, bist du von einigen Pflichten befreit.
Mehr dazu erfährst du in unserem Holvipedia-Artikel zum Kleingewerbe.
Unabhängig davon, ob du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r bist, kannst du die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nutzen und damit die Umsatzsteuer umgehen.
Wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro lag (seit 1.1.2020) und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, kannst du die Regelung in Anspruch nehmen.
Die Vorteile als Kleinunternehmer*in:
Es gibt allerdings auch Nachteile:
Ob es sich für dich lohnt, als Kleinunternehmer zu agieren, solltest du bereits bei der Unternehmensgründung klären, am besten mit einem Steuerberater.
Mehr Infos findest du in diesem Holvipedia-Artikel:
Nach dem Punkt Geschäftsidee finden solltest du Klarheit darüber gewinnen, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingeordnet wird. Am besten nimmst du dazu rechtzeitig Kontakt mit deinem Finanzamt auf. Besprich das Thema mit deinem Steuerberater oder fülle selbst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. So vermeidest du Streitigkeiten und Nachzahlungen.
Lies auch unseren Beginner's Guide:
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