Sobald du dich entschlossen hast, deine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen, musst du deine Selbstständigkeit anmelden. Aber wo?
Eine einheitliche Anlaufstelle für angehende Selbstständige gibt es nicht. Steht dir jetzt ein Ämtermarathon bevor? Keine Sorge, dein Unternehmen anzumelden ist gar nicht so schwer, wenn du einfach Schritt für Schritt vorgehst. Für deine Anmeldung brauchst du höchstens 3 Schritte:
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem bestimmte Daten und Vorgänge deines Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Eintragung beim örtlichen Registergericht (Amtsgericht) wird von einem Notar vorgenommen. Rechne hierfür mit Kosten von ungefähr 300 €.
... müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, können es aber freiwillig tun.
Mit dem Handelsregistereintrag erlangst du automatisch den Kaufmann-Status mit allen Rechten und Pflichten. Überlege dir gut, ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt. Ohne Handelsregistereintrag gelingt dir der Start in die Selbstständigkeit auf jeden Fall schneller und reibungsloser.
Generell musst du für deine Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden – außer, deine Tätigkeit ist freiberuflich: Dann kannst du diesen Schritt überspringen und dich direkt beim Finanzamt anmelden.
Um dein Gewerbe anzumelden und den Gewerbeschein zu bekommen, wendest du dich ans Gewerbeamt der Stadt- oder Kreisverwaltung an deinem Wohnort. Das geht bei den meisten Städten zunächst online und kostet zwischen 15 € (Berlin) und 50 € (München). In manchen Städten musst du auch persönlich erscheinen.
Für einige Gewerbe brauchst du eine Zulassung, um die du dich schon vor der Anmeldung kümmern solltest. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in den Bereichen
In der Gewerbeordnung ist geregelt, welche Gewerbe erlaubnispflichtig sind und für welche du keine Zulassung brauchst.
In der Regel nicht, da das Finanzamt automatisch informiert wird. Der Gang zum Gewerbeamt reicht.
Das Gewerbeamt gibt deine Informationen automatisch an andere Behörden und Institutionen weiter, zum Beispiel an:
Nach der Gewerbeanmeldung musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Seit Anfang 2021 musst du diesen zwingend online ausfüllen. Das Formular findest du beim Online-Finanzamt Elster.
Das Finanzamt will diese Angaben von dir wissen:
Diese Angaben sind wichtig, denn das Finanzamt berechnet damit deine individuellen Vorauszahlungen für Steuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
Welche Steuern als Selbstständige*r du zahlen musst, hängt von deiner Rechtsform ab.
Vielleicht kannst du von der sog. Kleinunternehmerregelung profitieren und musst keine Umsatzsteuer abführen, wenn dein Umsatz im ersten Jahr 22.000 € nicht überschreitet. Wenn das nicht der Fall ist und du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Nach der Anmeldung informiert dich dein Finanzamt über deine Steuernummer und deine fälligen Steuervorauszahlungen. Glückwunsch – jetzt geht es los!
Hier findest du unsere Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Beachte einfach die Reihenfolge in dieser Anleitung, um deine Selbstständigkeit richtig anzumelden. Dann steht deinem erfolgreichen Business nichts mehr im Wege!