Die Bundesregierung hatte 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen. Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 galt eine gesenkte Mehrwertsteuer. Die gesamte Wirtschaft und viele Selbstständige mussten ihre Rechnungen anpassen. Jetzt gelten wieder die regulären Steuersätze. Was musst du beim Rechnungen schreiben beachten und welche Fristen gelten?
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu dämpfen, sank die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent.
Die gesenkte Mehrwertsteuer von 16% galt temporär vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Betroffen waren fast alle Unternehmen, Selbstständige und Freelancer*innen, die Rechnungen an Kund*innen stellen. Sie mussten die gesenkten Mehrwertsteuersätze rechtzeitig und korrekt auf ihren Rechnungen ausweisen.
Seit 1. Januar 2021 gilt wieder die reguläre Mehrwertsteuer. Auch jetzt musst du bei jeder Rechnung darauf achten, ob noch die gesenkten oder wieder die regulären Mehrwertsteuersätze gelten.
Entscheidend für die Wahl es richtigen Steuersatzes ist das Leistungsdatum, weil genau zu diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer entsteht. Das musst du einzeln bei jeder Rechnung prüfen. Das Zahlungsziel oder das Rechnungsdatum spielen dabei keine Rolle.
Orientiere dich also am Leistungsdatum oder am Ende des Leistungszeitraums, um zu bestimmen, welche Mehrwertsteuer auf deine Rechnung gehört.
Anzahlungen haben übrigens keine Auswirkung darauf, welcher Mehrwertsteuersatz gilt. Entscheidend ist auch hier nur das Datum der Leistungserbringung. Auf der Schlussrechnung weist du also die Mehrwertsteuer aus, die zum Ende der Leistungserbringung gültig ist.
Falls du Teilleistungen abrechnest, können für die Teilleistungen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten. Prüfe für jede Teilleistung separat, zu welchem Zeitpunkt sie erbracht wurde, um den korrekten Steuersatz zu wählen.
Natürlich gibt es viele weitere Sonderfälle, die noch Fragen aufwerfen können. Was geschieht zum Beispiel mit Jahreskarten, Abonnements und ähnlichem? Hier ist es nicht ganz leicht, den Leistungszeitraum eindeutig zu bestimmen. Wende dich in diesen Fällen am besten an deinen Steuerberater.
Ganz bequem zurücklehnen können sich alle, die mit dem Geschäftskonto von Holvi ihre Rechnungen online schreiben. Wir haben die geänderten Mehrwertsteuersätze rechtzeitig für dich eingerichtet. Du hast bei jeder Rechnung die Wahl zwischen den regulären und den gesenkten Mehrwertsteuersätzen. Orientiere dich einfach am Leistungszeitraum und wähle den jeweils korrekten Mehrwertsteuersatz für deine Leistungen aus. Bitte prüfe insbesondere in der Übergangszeit und bei gespeicherten Leistungen, ob du schon den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz ausgewählt hast.
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