2020 geht zu Ende. Und mal ehrlich, es ist nicht schade darum. Selten war ein Jahr so herausfordernd für Selbstständige. Auch, wenn das wenig darüber hinwegtröstet – zum Jahreswechsel gibt es immerhin einige Verbesserungen in Sachen Steuern für Selbstständige. Für kommendes Jahr hat die Bundesregierung Steuersenkungen beschlossen. Welche Änderungen gelten für dich ab Januar 2021?
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Ursprünglich war der “Soli” mal zur Finanzierung der deutschen Einheit gedacht. Die Steuer sollte auch nur für ein Jahr erhoben werden, als sie 1991 eingeführt wurde. Jetzt, im Jahr 2021, wird der Soli für 90 % der Steuerzahler*innen abgeschafft. Nur noch für Großverdiener*innen bleibt er erhalten.
Nicht nur Angestellte sparen dadurch, auch Selbstständige dürfen sich über diese Steuerentlastung freuen. Der Soli von 5,5 Prozent deiner Einkommensteuer fällt weg, wenn deine zu zahlende Einkommensteuer unter 16.956 Euro liegt. Bestimmt die wichtigste Steueränderungen in 2021.
Mit dem Soli-Rechner des Bundesfinanzministeriums kannst du herausfinden, wie viel du dank der Abschaffung des Solis einsparst.
Etwas anders ist es bei GmbHs: Hier fällt der Soli weiterhin an – er ist aber schon immer geringer, da die Körperschaftsteuer nur 15 Prozent beträgt. Und bei deinem persönlichen Geschäftsführungsgehalt profitierst du wie oben beschrieben von der Soli-Abschaffung.
Klingt etwas hölzern, aber bringt 15 Euro monatlich in die Familienkasse: Dank des zweiten Familienentlastungsgesetzes steigt das Kindergeld ab 2021. Familien erhalten dann
Und das unabhängig vom Einkommen. Es kann allerdings auch sein, dass du statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag gewährt bekommst, falls das für dich günstiger ist. Auch der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil von 2.586 auf 2.730 EUR erhöht.
Viele Selbstständige sind von der Corona-Krise schwer gebeutelt. Deshalb hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige erleichtert. Wer im Moment auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 etwas mehr Geld.
Die Regelsätze zur Grundsicherung steigen 2021 für Alleinstehende auf 446 Euro im Monat, das sind 14 Euro mehr als bisher.
Ab 1. Januar 2021 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro pro Kilometer Entfernung. Das betrifft hauptsächlich Arbeitnehmer*innen, die auf dem Land wohnen und in die Stadt pendeln.
Aber auch Selbstständige können gelegentlich die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen. Das geht bei Fahrten zwischen deinem Wohnort und deiner ersten Betriebsstätte. Das kann zum Beispiel ein Co-Working-Space, ein eigenes Büro oder auch ein Kund*innenort sein, wo du regelmäßig arbeitest.
Falls du an ständig wechselnden Orten arbeitest, kannst du Fahrten dagegen als Reisekosten absetzen und so noch mehr Steuern sparen. Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach – sprich dazu am besten mit einem Steuerberater.
Geplant war, dass der Rundfunkbeitrag ab Januar von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich steigt. Doch daraus wurde jetzt (Stand Mitte Dezember) erstmal nichts. Vermutlich wird die Sache vor Gericht entschieden – oder die Erhöhung kommt später.
Wenn du als Selbstständige*r freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, kannst du deinen Versicherungsbeitrag abhängig von deinem Einkommen senken. Allerdings nicht beliebig – einen gewissen Mindestbeitrag musst du auf jeden Fall bezahlen, selbst wenn du gar nichts verdienst.
Weil die Bundesregierung die Bezugsgrößen für die Sozialversicherung 2021 geändert hat, gibt es bei diesem Mindestbeitrag nächstes Jahr eine leichte Erhöhung. Und zwar von etwa 165 Euro monatlich auf etwa 168 Euro monatlich. Der genaue Wert hängt vom Beitragssatz deiner Krankenkasse ab.
Wegen der Corona-Pandemie und um die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Bundesregierung dieses Jahr die Mehrwertsteuer gesenkt. Das galt temporär von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Ab Januar nächsten Jahres ist damit wieder Schluss – die Umsatzsteuer steigt wieder auf die regulären Sätze von 19 Prozent und ermäßigt 7 Prozent.
Selbstständige hatten schon letztes Jahr einigen Stress damit, welche Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen gehört. Welche Umsatzsteuer musst du auf deinen Rechnungen angeben? Entscheidend ist dabei das Leistungsdatum. Wurde die Leistung noch im Jahr 2020 erbracht, gilt noch die reduzierte Mehrwertsteuer. Liegt das Leistungsdatum im Jahr 2021, musst du die reguläre Mehrwertsteuer ausweisen.
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Und das war unser Überblick über die Neuerungen in 2021. Wir wünschen euch – trotz der Umstände – einen guten Jahresausklang und dass Ihr im nächsten Jahr wieder mehr von dem tun könnt, was euch Spaß macht und was euch wichtig ist.