Ab dem 1. Mai 2018 muss Holvi für seine zusätzlichen Dienste und Tools die Umsatzsteuer berechnen. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, außer es handelt sich um Kleinunternehmer.
Für deine Holvi-Nutzung bedeutet diese Änderung, dass zu den Nettopreisen unserer Servicegebühren 19 % Umsatzsteuer (20 % für Österreich) hinzukommen. Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, wird dieser Betrag auf deiner nächsten Holvi-Rechnung hinzugerechnet. Darauf gehen wir aber im Laufe des Textes noch einmal ein.
Da wir mehr als ein reines Konto anbieten und unsere Servicepakete geändert haben, sind wir ab sofort dazu verpflichtet, auf unsere zusätzlichen Leistungen die länderspezifische Umsatzsteuer zu berechnen. Mit den neuen Serviceoptionen hast du mehr Freiheit und Flexibilität, um das Konto ganz deinen Bedürfnissen anzupassen. Die Umsatzsteuer wird nur auf zusätzliche Dienste und nicht auf die Zahlungsdienstleistungen von Holvi angerechnet.
Die zusätzlichen Dienste sind:
- Rechnungsstellung
- Buchhaltung
- Monatliche Gebühren
- Sonstige Gebühren
Unsere Zahlungsdienstleistungen:
- Holvi-Geschäftskonto
- SEPA-Überweisungen und Lastschriften
- Sofortiges Aufladen (Top up)
- Gebühren in Verbindung mit der Holvi Business Mastercard
Die Höhe der Umsatzsteuergebühr hängt also davon ab, wie du dein Holvi-Konto nutzt.
Vorteile für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen
Das mag jetzt auf den ersten Blick vielleicht wie ein Nachteil aussehen, aber das ist es nicht. Denn du als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen hast die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen. Das heißt also für dich, dass du eine Nettorechnung mit dementsprechend 0 % Umsatzsteuer bekommst. Für Unternehmen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, trifft dies leider nicht zu. Die umgekehrte Umsatzsteuer wird für Dienstleistungen erhoben, die du bei Unternehmen erwirbst, die keinen inländischen Sitz haben, sprich außerhalb deines Landes sind.
Du erhältst also eine Rechnung, bei der die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft angewandt wird, die nur den Nettopreis der Holvi-Leistungen anzeigt. Um dir bei der Berechnung der fälligen Umsatzsteuer zu helfen, zeigen wir dir in deinem Holvi-Buchhaltungsbericht den Betrag der zu entrichtenden Umsatzsteuer an. Wenn du alle Einnahmen und Ausgaben mit Holvi tätigst, weißt du genau, wie viel du monatlich zu entrichten hast. Da du sowieso deine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erstellst, ist dies nur ein kleiner zusätzlicher Eintrag und die zu entrichtende Umsatzsteuer, die auf den Holvi-Nettobetrag fällig wird, kann selbstverständlich ganz normal als Betriebsausgabe von der Steuer abgezogen werden.
Woher weißt du eigentlich, ob du umsatzsteuerpflichtig bist? Normalerweise ist es der Anbieter, der die Umsatzsteuer für eine erbrachte Leistung entrichten muss. Es kann aber auch der Kunde sein. Es sind nicht nur Steuerpflichtige, also Unternehmen, die die Steuer zahlen müssen, sondern manchmal kann es auch eine nicht-steuerpflichtige juristische Person sein. Die Umsatzsteuer ist von jedem Steuerpflichtigen zu entrichten, der eine steuerpflichtige Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen vornimmt, es sei denn, sie ist von einer anderen Person zu entrichten. Basierend auf diesen Informationen erstellen wir dann deine Rechnung für die zusätzlichen Dienste mit oder ohne Umsatzsteuer. Das heißt also: Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, musst du nun selbst aufgrund der Reverse-Charge-Regelung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Diejenigen, die umsatzsteuerpflichtig sind, werden die Nettorechnung von uns bekommen und können im Buchhaltungs-Report sehen, wie viel sie an das Finanzamt entrichten müssen. Diejenigen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, bekommen eine normale Bruttorechnung. Wir berechnen basierend auf deinem Umsatzsteuerstatus sowie der individuellen Nutzung unseres Angebots den monatlichen Betrag für die Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer für Unternehmen
Für dich als Unternehmen hat die Umsatzsteuer allerdings auch Vorteile. Wenn du sie zahlst und nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, kann dir keine böse Überraschung in Form einer Umsatzsteuernachzahlung ins Haus fliegen. Sollte dein Umsatz über der akzeptierten Grenze liegen und du dich schon als Kleinunternehmer angemeldet haben, ist deine nächste Anlaufstelle auf jeden Fall dein Steuerberater.
In Deutschland kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn deine Umsätze im Vorjahr bei unter 17.500 € liegen und im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten.
Gerade in der Gründungsphase kann es auch noch Vorteile mit sich bringen. Sobald du viele Ausgaben bei deiner Gründung hast, kannst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Ausgaben zum Nettopreis erwerben, da der Umsatzsteueranteil als Vorsteuer abgezogen werden kann. Hier solltest du dann auf jeden Fall genaue Berechnungen durchführen, um zu sehen, was sich für dich lohnt: Ist die Vorsteuererstattung voraussichtlich höher als die Umsatzsteuer, kommt die Kleinunternehmerregelung für dich wohl eher nicht in Frage. Aber du siehst, es ist etwas, das du gut durchdenken solltest. Diese Entscheidung bindet dich außerdem für 5 Jahre.
So hilft dir Holvi mit der Umsatzsteuer
Holvi unterstützt dich bei der Umsatzsteuer, indem auf beiden Seiten des Kontos, den Einnahmen und Ausgaben, die Umsatzsteuer errechnet wird. Dabei werden automatisch Umsatzsteuerkategorien in den Einnahmen und Ausgaben erstellt. Mit dieser Funktion hat man einen praktischen Überblick über die bezahlten und zu bezahlenden Umsatzsteuern.
Die Umsatzsteuer wird wie folgt errechnet:
Du verkaufst ein Produkt für 1000 € mit einer Umsatzsteuer von 24 %. Die Gesamtsumme ist dann 1240 €. Du musst also 240 € für die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und dein Umsatzsteuerüberschuss beträgt 0 €.
Danach bezahlst du eine Rechnung von 100 € mit einem Umsatzsteuersatz von 24 %. Die Gesamtsumme beträgt 124 €. 24 € werden von deiner zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen auf 216 € und dein Umsatzsteuerüberschuss bleibt bei 0 €.
Du kannst deine Umsatzsteuerberichte sehen, indem du auf die Umsatzsteuerkategorien klickst oder durch deine allgemeine Reports-Übersicht.
Zusammenfassung: Was ändert sich für dich?
Wie bereits angesprochen, hängt es davon ab, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Kurz gesagt: Bist du umsatzsteuerpflichtig, bekommst du ab jetzt Rechnungen mit 0 % für alle zusätzlichen Dienste. Bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, wird der landesspezifische Umsatzsteuersatz für dich berechnet, das sind 19 % in Deutschland und 20 % in Österreich. Um deine Umsatzsteuerpflicht zu berechnen, gehe in dein Holvi-Konto zu den Buchhaltungsreports.
Mehr zur Umsatzsteuer findest du auch in unserem Help Centre: https://support.holvi.com/hc/de/articles/115005305509-Umsatzsteuer. Du kannst uns natürlich auch jederzeit unter support@holvi.com kontaktieren.