Wie jedes Jahr wird sich auch 2024 für Selbstständige und Unternehmen einiges ändern. Das Wachstumschancengesetz, das voraussichtlich im Dezember auf den Weg gebracht wird, soll auch für kleine und mittelständische Unternehmen Verbesserungen bringen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen.

Selbstständig 2024 – das ist neu

 

1. Erleichterungen bei der Umsatzsteuer für Selbstständige

Umsatzsteuererklärung entfällt für Kleinunternehmer*innen

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit – musste aber bisher dennoch eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Hauptsächlich, um nachzuweisen, dass man die Umsatzgrenzen nicht überschritten hat. Das ändert sich ab 2024: Erstmals für das Steuerjahr 2023 müssen Kleinunternehmer*innen grundsätzlich keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Das Finanzamt kann allerdings weiterhin zur Abgabe auffordern.

Umsatzsteuervorauszahlungen erst über 2.000 € Umsatzsteuer

Beträgt deine Umsatzsteuerzahllast im vorherigen Jahr 2.000 € oder weniger, kannst du dich beim Finanzamt von der Pflicht zur regelmäßigen Umsatzsteuervorauszahlung befreien lassen. Dann wird die Umsatzsteuer nur noch mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung fällig. Dies ist ab dem 3. Jahr der Existenzgründung möglich. Bisher lag die Grenze bei 1.000 €.

Grenze für Ist-Besteuerung steigt auf 800.000 € Gesamtumsatz

Regelmäßig fällige Umsatzsteuervorauszahlungen ans Finanzamt können schnell zu finanziellen Engpässen führen. Und zwar dann, wenn Rechnungen von Kund*innen noch nicht bezahlt wurden, aber das Finanzamt bereits die Umsatzsteuer einzieht. Unternehmer*innen können daher unter bestimmten Voraussetzungen zur Ist-Besteuerung wechseln, so dass die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, wenn Leistungen tatsächlich bezahlt wurden. Für die Besteuerung gilt dann der Zahlungseingang statt dem Rechnungsdatum.

Ab 2024 kann die Ist-Besteuerung bei einem steuerpflichtigen Umsatz bis 800.000 Euro beantragt werden. Vorher lag die Grenze bei 600.000 Euro. Unabhängig davon können auch Freiberufler*innen oder Unternehmer*innen, die von der Buchhaltungspflicht befreit sind, die Ist-Besteuerung beantragen.

2. Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst, steigt im Jahr 2024 von 10.908 € auf 11.784 €.

3. Grenzen für doppelte Buchführung steigen

Ab 2024 sind Gewerbetreibende erst zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn sie im Vorjahr 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Gesamtumsatz gemacht haben. Bisher setzt die Buchführungspflicht schon bei 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Gesamtumsatz ein. Damit profitieren in Zukunft mehr Selbstständige von der einfachen Buchführung, die weniger Aufwand verursacht.

4. Verbesserungen bei Betriebsausgaben

Freigrenze für Geschenke steigt auf 50 €

Um Geschenke an Geschäftspartner*innen als Betriebsausgabe abzusetzen, dürfen die Geschenke bisher pro Person und Jahr den Betrag von 35 Euro nicht überschreiten. Ab 2024 steigt die Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro.

Verpflegungspauschale steigt

Selbstständige, die auf Geschäftsreise gehen, können ihre Verpflegung als Betriebsausgabe absetzen – allerdings nur mit Pauschalbeträgen. Diese auch “Verpflegungsmehraufwand” genannten Pauschalen sollen ab 2024 steigen:

  • Für volle Reisetage mit 24 Stunden Abwesenheit: von 28 Euro auf 30 Euro
  • Für An- und Abreisetage, sowie Tage mit einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden: von 14 Euro auf 15 Euro

 

5. Verbesserungen bei Abschreibungen

Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt auf 1.000 €

Anschaffungen wie Software, Arbeitsmittel oder Büromöbel sollen auf einen Schlag als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, wenn sie nicht mehr als 1.000 Euro netto kosten. Bisher liegt die Grenze bei 800 Euro. Anschaffungen, die darüber liegen, müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Auch bei der sogenannten Poolabschreibung, mit der mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter als Sammelposten abgeschrieben werden können, gibt es Änderungen:

Die Poolabschreibung kann für Güter zwischen 250 und 5.000 Euro (bisher bis 1.000 Euro) angewendet werden und die Abschreibungdauer sinkt von 5 auf 3 Jahre.

Degressive Abschreibung wird wieder eingeführt

Degressive Abschreibung bedeutet, dass für eine Anschaffung im ersten Jahr ein höherer Betrag abgeschrieben wird als über die restliche Nutzungsdauer. Diese Möglichkeit war während der Corona-Krise eingeführt worden, damit Unternehmen ihre Steuerlast während der Krise senken können.

Die degressive Abschreibung wird wieder eingeführt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.10.2023 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Entscheidest du dich für eine degressive Abschreibung, kannst du für das erste Nutzungsjahr den 2,5-fachen Abschreibungsbetrag ansetzen (maximal 25 % des Anschaffungsbetrags). Dadurch sinkt die Steuerlast im ersten Jahr und verschiebt sich auf die darauffolgenden Jahre.

6. Wann kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Schon seit Jahren wird eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige diskutiert. Der letzte gesetzgeberische Anlauf dazu wurde Ende 2020 unternommen – geriet aber zur Hängepartie. Der ursprüngliche Zeitplan, die Alterssicherungspflicht ab 1. Januar 2024 einzuführen, wird nicht mehr zu halten sein. Die verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige wird frühestens 2026 kommen, schätzt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VBSD).

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Fazit: Der große Wurf für Selbstständige bleibt aus

Das Wachstumschancengesetz soll Wachstum & Innovation fördern – Werte, die vor allem von Selbstständigen und Gründer*innen gelebt werden. Daher ist es löblich, dass im Gesetzentwurf speziell für Kleinunternehmen Verbesserungen und Steuererleichterungen vorgesehen sind: Mehr Selbstständige können von der einfachen Buchführung und der Ist-Besteuerung profitieren, einige Kleinstunternehmen müssen sich nicht mehr um die Umsatzsteuervorauszahlung und -erklärung kümmern, und für alle gibt es neue Abschreibungsregeln.

Am grundsätzlichen Problem der überbordenden Bürokratie für Selbstständige ändert sich damit allerdings nichts. Ob damit Innovation gefördert werden kann? Wir behalten die weiteren Entwicklungen für euch im Blick.

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