Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht vielen Selbstständigen vollkommen aus. Nur schade, dass das Finanzamt das anders sieht: Die Arbeitsecke geht nicht als absetzbares Arbeitszimmer durch. Trotzdem bietet das Homeoffice jede Menge Möglichkeiten zum Steuern sparen. In diesem Artikel geben wir dir 7 Steuertipps, wenn du von zuhause arbeitest.

Inhalt

 

Arbeitszimmer bei Selbstständigen: Wann kannst du es absetzen?

Die Voraussetzungen für ein "häusliches Arbeitszimmer" im steuerlichen Sinne treffen leider nicht die Realität vieler Selbstständigen:

  • Es muss sich um ein eigenes, abgetrenntes Zimmer deiner Wohnung handeln. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Schreibtisch im Durchgangsbereich gilt für das Finanzamt leider nicht als Arbeitszimmer.
  • Es muss genügend Wohnraum neben dem Arbeitszimmer vorhanden sein.
  • Das Arbeitszimmer muss mit Arbeitsmitteln oder Büro-Equipment ausgestattet sein. Als Musiker*in kann das auch dein Tonstudio sein.
  • Du musst den Raum zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzen. Schon mit privaten Anrufen oder persönlichen Gegenständen im Büro kannst du die Abzugsfähigkeit verlieren.

Nennst du wirklich ein häusliches Arbeitszimmer dein eigen? Dann kannst du folgende Kosten anteilig nach Fläche absetzen:

  • Zinsen für einen Kredit
  • Miete oder Gebäudeabschreibungen
  • Reparaturkosten
  • Strom, Wasser, Heizung
  • Müllabfuhr
  • Hausversicherungen
  • Instandhaltung und Renovierung

Wenn du komplett von zuhause arbeitest, kannst du diese Kosten unbegrenzt absetzen. Wenn du allerdings auch von anderen Orten arbeitest, gilt eine Grenze von 1.250 Euro.

Für alle anderen: Ja, die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind definitiv aus der Zeit gefallen. Was kannst du daneben tun, um Steuern zu sparen?

 

7 Steuertipps für’s Homeoffice

 

🏡 1. Gilt die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige?

Arbeitnehmer*innen, die wegen der Corona-Pandemie von zuhause gearbeitet haben – und kein eigenes Arbeitszimmer haben – sollten unkompliziert finanziell unterstützt werden. Als Last-Minute-Maßnahme hat die Bundesregierung Ende 2020 die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Bis zu 600 € können geltend gemacht werden.

Was viele nicht wissen: Es war zwar immer von Arbeitnehmer*innen die Rede, aber tatsächlich steht im Gesetz “Steuerzahler”. Gilt die Homeoffice-Pauschale also auch für Selbstständige? Ja!

Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale?

Du kannst für jeden Arbeitstag, an dem du zuhause gearbeitet hast, 5 Euro absetzen. Und das bis zu 600 € im Jahr.

Es sind also bis zu 120 Homeoffice-Tage durch die Pauschale gedeckt.

Die Homeoffice-Pauschale soll zusätzliche Kosten durch Strom, Wasser und Heizung abfedern. Du musst gegenüber dem Finanzamt keine Kosten nachweisen.

Du kannst die Homeoffice-Pauschale für die Steuerjahre 2020 und 2021 ansetzen, und nur für Tage, an denen du komplett von zuhause gearbeitet hast – also ohne Kund*innenbesuche oder Trips in den Co-Working-Space.

 

🪑 2. Büromöbel als Arbeitsmittel absetzen

Auch ohne häusliches Arbeitszimmer kannst du deinen Schreibtisch und andere Teile deines Homeoffice absetzen. Du hast dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch gegönnt oder endlich einen ergonomischen Bürostuhl gekauft? Diese beruflich genutzten Gegenstände zählen als Arbeitsmittel. Du kannst sie einfach bei deinen Betriebsausgaben angeben. Vorausgesetzt, du nutzt sie zu mindestens 90 Prozent beruflich.

Beachte dabei die Regelungen zur Abschreibung.

 

📱 3. Telefon und Internet absetzen

Auch Kosten für Internet und deinen Telefonanschluss kannst du als Selbstständige*er oder Freiberufler*in absetzen. Setze aber nur den Anteil in Prozent ab, zu dem du deinen Anschluss tatsächlich beruflich nutzt. Das Finanzamt geht davon aus, dass Telefonanschlüsse auch privat mitgenutzt werden.

 

📎 4. Büromaterial absetzen

Büromaterial kannst du sofort von der Steuer abziehen. Ein paar Beispiele:

  • Druckerpapier
  • Stifte
  • Notizbücher
  • Briefumschläge
  • Verbrauchsmaterial

💡 Tipp: Belege digital sammeln

Bezahle am besten alle Betriebsausgaben mit Karte, zum Beispiel der Holvi Business Mastercard®. So kannst du Belege direkt im Geschäftskonto speichern und behältst den Überblick über Ausgaben.

 

💻 5. Computer und Software absetzen

Du nutzt Grafikprogramme, Buchhaltungssoftware oder Schriften, oder willst dir einen neuen Laptop anschaffen? Glückwunsch, auch diese Ausgaben kannst du als Betriebsausgaben geltend machen.

Und dank einer Änderung bei den Abschreibungsregeln machen sich diese IT-Anschaffungen jetzt noch schneller steuerlich bezahlt.

 

📚 6. Fortbildungen und Bücher absetzen

Du hast ein Online-Seminar belegt? Oder dir Fachliteratur besorgt? All das kannst du als Fortbildungskosten absetzen. Voraussetzung ist nur, dass es sich um deinen Job dreht.

 

🧑🏿‍🤝‍🧑🏿 7. Coworking-Space absetzen

Du arbeitest doch mal auswärts? Als Selbstständig*r kannst du auch die Miete für Co-Working-Spaces von der Steuer absetzen. Das Gleiche gilt für Werkstätten und Künstlerateliers, die du dir für deine Arbeit mietest.

🚀 Der Guide zum Start in die Selbstständigkeit

Wie du reibungslos mit deinem Business startest, erfahrst du in unserem Beginners' Guide: Selbstständig machen 2021

 

Wo in der Steuererklärung setzt du deine Betriebsausgaben ab?

Deine Betriebsausgaben trägst du in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Dort sind die verschiedenen abziehbaren Betriebsausgaben aufgelistet. Einfacher geht es mit einem Buchhaltungsprogramm wie lexoffice, das du bequem mit deinem Geschäftskonto verbinden kannst.

 

Anschaffungen sofort absetzen oder abschreiben?

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofort

Gegenstände bis zu 800 € netto (952 € brutto), die selbstständig nutzbar sind, kannst du einfach als Betriebsausgaben abziehen, und zwar in dem Jahr, in dem du sie kaufst. Das nennt sich Sofortabschreibung.

Beispiele für Geringwertige Wirtschaftsgüter:

  • Büromöbel
  • Schreibtischlampe
  • Software

 

Alle anderen Vermögensgegenstände: Über die Nutzungsdauer

Vermögensgegenstände über 800 € netto kannst du nicht sofort absetzen, sondern musst sie anteilig über ihren Nutzungszeitraum abschreiben. Darunter fallen auch Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind.

Welche Nutzungsdauer gängig und akzeptiert wird, erfährst du in den Abschreibungstabellen.

 

Tipp: Laptops in nur einem Jahr abschreiben

Um die Digitalisierung voranzutreiben, wurde die Abschreibedauer von Computern, Software und IT-Equipment von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.

Kaufst du dir einen neuen Laptop, kannst du also deutlich schneller von der Steuerersparnis profitieren.

 

Fazit: Auch ohne häusliches Arbeitszimmer Steuern sparen

Gerade mit der Homeoffice-Pauschale kannst du auch als Selbstständige*r deine Steuerlast senken. Unbedingt solltest du auch die kleinen Ausgaben wie Büromaterial für dein Homeoffice konsequent absetzen und dir so keine Steuerersparnis entgehen lassen. Und falls du mal genug von Homeoffice hast, lies auch unseren Artikel über alternative Orte zum Arbeiten.

 

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