Eine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto gibt es nur für Kapitalgesellschaften. Warum ein Geschäftskonto dennoch für alle Selbstständigen empfehlenswert ist, erfährst du in diesem Artikel.
Selbstständige, die als Freiberufler*innen, Gewerbetreibende oder Kleingewerbe (Einzelunternehmen) agieren, müssen kein separates Geschäftskonto eröffnen. Empfehlenswert ist ein Geschäftskonto für Einzelunternehmer trotzdem, da auch für sie eine saubere Buchführung essentiell ist.
Selbstständige, die eine GmbH oder UG gründen, müssen schon in der Gründungsphase ein Geschäftskonto eröffnen. Auf dieses GmbH/UG-Geschäftskonto muss das Stammkapital eingezahlt werden.
Mit einem Geschäftskonto oder Firmenkonto bleiben alle geschäftlichen Finanzen sauber von den privaten Finanzen getrennt. Dadurch wird die Buchhaltung einfacher und die Finanzen können übersichtlich im Blick behalten werden.
Darüber hinaus bieten moderne Onlinekonten wie das Holvi Geschäftskonto weitere smarte Funktionen, die den Geschäftsalltag erleichtern: zum Beispiel digitale Belegeverwaltung, Buchhaltungs-Schnittstellen und Rechnungsfunktionen.
Kapitalgesellschaften, z.B. GmbHs und UGs, brauchen schon in der Gründungsphase ein Geschäftskonto. Auf dieses muss das Stammkapital eingezahlt werden.
Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, bist du nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Vielleicht überlegst du, Kosten zu sparen und erst später ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bedenke dabei, dass ein nachträglicher Wechsel der Bankverbindung mit einigem Aufwand verbunden ist und auch die Buchhaltung komplizierter wird.
Sinnvoller ist es deshalb, gleich von Beginn an ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Wenn du private und geschäftliche Finanzen von Beginn an trennst, startest du sauber in dein Business und du vermeidest Fehler bei der Buchhaltung.
Am Anfang deiner Selbstständigkeit ist der Umstieg zu einem Geschäftskonto in der Regel noch schmerzlos, da du weniger Kund*innen über deine neue Kontoverbindung informieren musst und wahrscheinlich auch noch nicht so viele Lastschriftmandate eingerichtet hast.
Einzelunternehmen, also Freiberufler oder Gewerbetreibende, dürfen ihr privates Girokonto für geschäftliche Zahlungen nutzen. Kapitalgesellschaften dürfen es jedoch nicht.
Empfehlenswert ist es generell nicht, denn wenn persönliche und gewerbliche Zahlungen sich auf einem Konto vermischen, ist es sehr schwierig, Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Du musst dann immer genau auflisten, welche Transaktionen gewerblich und welche privat sind. Weitere Gründe, die gegen das private Girokonto sprechen:
Bei traditionellen Geschäftskonten fallen oft monatliche Kontoführungsgebühren und zusätzlich Gebühren für jede Transaktion an. Bei vielen Kontobewegungen im Monat können die Kosten für ein Konto so schnell in die Höhe steigen.
Wenn du dein Banking online erledigen willst und keine Filiale benötigst, bist du mit einem Online-Geschäftskonto besser und günstiger beraten. Das Holvi Geschäftskonto erhältst du schon ab 9 € pro Monat mit 500 kostenlosen Transaktionen.
In unserem Artikel "Wie viel kostet ein Geschäftskonto?" haben wir uns die Preise von Firmenkonten genauer angesehen.
Tipp: Die Kosten für ein Geschäftskonto kannst du als Betriebsausgaben absetzen.
Eine wichtige Entscheidung ist sicherlich die zwischen einer klassischen Bank und einem Online-Geschäftskonto.
Unternehmer*innen, die sich im Einzelhandel selbstständig machen oder anderweitig viel mit Bargeld zu tun haben, werden sich eher für ein Geschäftskonto bei einer klassischen Bankfiliale entscheiden.
Freiberufler*innen und Einzelunternehmen können mit einem Online-Geschäftskonto Zeit und Kosten sparen.
Mehr dazu erfährst du im Geschäftskonto-Vergleich.