Bei deiner Gründung spielt die Wahl der Rechtsform eine entscheidende Rolle. Sie definieren die rechtliche Rahmung, das heißt vor allem die Verteilung der Verantwortung unter den Gründern und für deine zukünftigen Kunden am wichtigsten: die Haftung. Hier stellen wir dir vor, was du dabei zu beachten hast und geben dir den Überblick, den du brauchst.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist dabei die Haftung, also wer auf welche Weise für entstandenen Schaden zuständig ist.
Grundsätzlich gilt, dass du eine Steuernummer brauchst und, falls du kein Freiberufler bist, auch einen Gewerbeschein. Den weiteren bürokratischen Prozess entscheidet die Rechtsform, die du wählst.
Die meisten Selbstständigen starten als Einzelunternehmer*innen in die Selbstständigkeit. Das geht schnell, unbürokratisch und mit vergleichsweise geringem Startkapital.
Je nachdem, welchen Beruf du ausübst, wirst du entweder als Freiberufler oder Gewerbe tätig. In letzterem Fall benötigst du dazu einen Gewerbeschein.
Als Einzelunternehmer*in hast du die volle Kontrolle über dein Projekt und kaum bürokratischen Aufwand, da es im simpelsten Fall nicht mehr als eine Steuernummer dafür braucht, du bist aber auch persönlich für jeden Schaden, der entsteht, haftbar.
Du brauchst auch kein Stammkapital einzuzahlen und hast keine Notarkosten. Es ist recht einfach aufzusetzen und du hast deutlich weniger Kontrollinstanzen, trägst aber auch das volle Risiko.
Die Personengesellschaften definieren sich darin, dass mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind und dass diese wie beim Einzelunternehmen auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wird ein Gesellschaftsvertrag unter den Gründern, also mindestens zwei natürlichen Personen, aufgesetzt, der selbst verfasst werden kann und selbst mündlich gültig ist. In diesem werden die Verantwortlichkeiten und Anteile bestimmt.
Der bürokratische Aufwand ist auch hier recht gering und auch günstig, da es wie beim Einzelunternehmen kein Mindestkapital zu beachten gibt. Sie ist schlank und flexibel anpassbar und sehr schnell eröffnet. Auch hier gilt, dass du, zusätzlich zum Gesellschaftsvermögen auch mit deinen Privatvermögen für alles haftest, wofür die GbR verantwortlich gemacht wird. Eine GbR ist ebenso die gängigste Rechtsform für Freiberufler.
Ab einem Umsatz von 500.000 € wird eine GbR, die im Handel tätig ist, zu einer OHG, einer Offenen Handelsgesellschaft. Zur direkten Gründung bedarf es mindestens zwei Gesellschafter. Dies können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein, d.h. auch GmbHs könnten sich zu einer OHG zusammenschließen.
Wichtig dabei ist, dass ausschließlich Kaufleute, also Gesellschafter, die im Handelsgewerbe tätig sind, diese gründen dürfen. Der Gründungsprozess ist vergleichsweise aufwendig. Du brauchst auch neben Gewerbeschein und Steuernummer noch einen Eintrag im Handelsregister und eine notarielle Beglaubigung.
Ein entscheidender Vorteil ist das große Vertrauen von Banken und damit potentiell hohe Ausschüttungen an Krediten. Jedoch ist dies darin begründet, dass du auch hier sowohl mit deinen Gesellschaftsvermögen, als auch mit deinem persönlichen Vermögen haftest.
Kurz definieren kann man Kapitalgesellschaften darin, dass sie juristische Personen sind, d.h Träger von Verantwortungen, Verpflichtungen und Haftungen. Vor Gericht sind sie eine eigene Instanz.
Am bekanntesten ist wohl die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die ein hohes Ansehen unter Investoren hat, da bei ihr klassischerweise ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist. Sie kann auch von Einzelpersonen gegründet werden. Mit ihr ist ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden, wie das Aufstellen einer Satzung, den Eintrag ins Handelsregister und eine notarielle Beglaubigung dieser. Großer Vorteil ist das Ansehen dieser Rechtsform vor Banken und Investoren, da mit dem Stammkapital eine gewisse Sicherheit vorausgesetzt ist. Besonders beliebt ist die GmbH, da man nicht mit seinem persönlichen Vermögen haftet, sondern nur mit dem Kapital der Gesellschaft.
Immer beliebter wird die Mini-GmbH, also die UG (Unternehmergesellschaft). Mit ihr kommt der gleiche bürokratische Aufwand wie bei einer klassischen GmbH auf dich zu. Entscheidender Unterschied ist aber, dass das vorausgesetzte Stammkapital von 25000 Euro wegfällt. Dir fehlt zwar das hohe Ansehen einer GmbH, kannst aber direkt und günstig starten und dein Privatvermögen bleibt dennoch sicher und braucht bei einem Schadensfall nicht angerührt werden.
Wie du siehst, hat jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile. Es kommt darauf an, wie viele Kontrollinstanzen man in Kauf nehmen würde, wie viele Sicherheiten man haben will und inwieweit man persönliche und geschäftliche Rücklagen voneinander trennen mag. Die teureren und aufwendigen Rechtsformen wie die GmbH oder die OHG haben ein höheres Ansehen bei Finanzinstituten, werden aber auch schärfer kontrolliert. Wenn du bereit bist, für Unabhängigkeit und Freiheit auch ein größeres Risiko einzugehen, sind Formen wie das Einzelunternehmen oder die GbR die besseren Kandidaten. Nun liegt es an dir, zu entscheiden.
Für den nächsten Schritt gilt es herauszufinden, ob deine Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbe eingeordnet wird. Als Freiberufler musst du keine Gewerbesteuer zahlen und musst kein Gewerbe anmelden.