Workaround – der Holvi-Blog

Wie funktioniert die Online-Gründung deiner GmbH?

Geschrieben von Eva Schütz | 09.05.23 08:20

In Deutschland tut sich was in Sachen Digitalisierung – auch für Gründer*innen. Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von GmbHs und UGs komplett online durchgeführt werden! Das bedeutet, du kannst jetzt schneller und bequemer eine UG oder GmbH gründen – ohne das Haus zu verlassen.

Digitalisierungsrichtlinie – Online-Gründung seit dem 01.08.2022 möglich

Laut der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) seit dem 1. August 2022 in Deutschland online gegründet werden. Das bedeutet, als Gründer musst du nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen. Natürlich ist das alles nur eine Zusatzoption – du kannst also trotzdem die Gründung persönlich durchführen.

Leitfaden zur Online-Gründung einer GmbH/UG

Grundsätzlich bleibt der Gründungsprozess derselbe wie bei der Präsenz-Gründung. In unserem Holvipedia-Artikel findest du alles zur GmbH-Gründung.

Vereinfacht gesagt brauchst du für deine Gründung einen Gesellschaftsvertrag, ein Geschäftskonto und Stammkapital.

1. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag

Zuerst musst du einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Hierzu kannst du ein Musterprotokoll verwenden, welches den Gründungsprozess vereinfacht. Für die Online-Gründung gibt es ein neues Musterprotokoll, welches nicht mehr kostenpflichtig ist.

Die wichtigsten Unterschiede zum originalen Musterprotokoll sind:

  1. Mit dem Online-Musterprotokoll kannst du mehr als drei Gründungsgesellschafter angegeben.
  2. Auch die Nennung von mehreren Geschäftsführern ist möglich.
  3. Du hast die Wahl zwischen zwei Gründungsprotokollen – für Einpersonen- oder Mehrpersonengesellschaften.

Dies sind willkommene Änderungen, aber trotzdem gibt es einen wesentlichen Nachteil. Das Online-Musterprotokoll darf nämlich nicht verändert oder angepasst werden. Besondere Interessen der Gesellschafter können also nicht realisiert werden.

2. Online-Notartermin

Nachdem du deinen Gesellschaftsvertrag aufgesetzt hast, kannst du einen Notartermin vereinbaren. Der Hauptunterschied zur Präsenzgründung ist, dass dein Notartermin online stattfindet. Du musst also nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen und kannst deinen Termin online über die Bundesnotarkammer oder über eine Notar-App vereinbaren und abwickeln.

Der Online-Notartermin findet über eine sichere Videokonferenz statt.

Wichtig: Für Online-Termine wird deine Identität über eine App verifiziert. Hierfür brauchst du einen Personalausweis oder Reisepass mit eID-Funktion.

3. Online-Geschäftskonto eröffnen

Der erste Notartermin dient dem Zweck, deinen Gesellschaftsvertrag zu beurkunden. Danach hast du offiziell eine GmbH in Gründung oder UG in Gründung. Dies ist notwendig, um ein Geschäftskonto zu eröffnen. Diesen Schritt kannst du nicht überspringen, denn Kapitalgesellschaften unterliegen der Geschäftskontopflicht.

Wenn du deine Gründung weiterhin online abwickeln willst, empfiehlt sich ein digitales Geschäftskonto. Das Holvi Gründerkonto zum Beispiel ist ein komplett digitales Konto, welche du während deiner Gründung online in nur wenigen Minuten eröffnen kannst.

4. Stammkapital einzahlen

Nachdem du dein GmbH-Geschäftskonto eröffnet hast, kannst du dein Stammkapital überweisen. Bei einer GmbH liegt das Mindestkapital bei 25.000 € und bei einer UG bei mindestens 1 €.

Wenn du dich für eine Online-Gründung entscheidest, muss das gesamte Stammkapital in Bar aufgebracht werden. Eine Sachgründung oder gemischte Bar- und Sachgründung kann nicht durchgeführt werden.

Nachdem dein Geschäftskonto eröffnet wurde und dein Stammkapital eingezahlt wurde, kannst du mit einem zweiten Online-Notartermin deine Gründung vollständig abschließen.

Dazu wird deine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister eingetragen. Dein*e Notari*in kümmert sich darum.

Wann ist keine Online-Gründung möglich?

Die neue Digitalisierungsrichtlinie erlaubt die Online-Gründung zunächst nur für GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Andere Unternehmensformen müssen leider noch warten.

Außerdem können nur Bargründungen online durchgeführt werden. Das bedeutet, du musst das komplette Stammkapital in Geld aufbringen und in dein Geschäftskonto überweisen.

Ist die Online-Gründung mit Vollmacht möglich?

Ja, die digitale Gründung ist auch mit Vollmacht möglich. Dafür brauchst du eine beglaubigte Vollmacht. Die originale Vollmacht muss aber dem Notar vorgelegt werden, eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.

Geschäftskontopflicht – Holvi Gründerkonto

Wie schon erwähnt, gibt es für GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) eine Geschäftskontopflicht. Das bedeutet, persönliche und geschäftliche Finanzen müssen strikt getrennt werden. Leider wird dies oft zu einem Problem für Gründer, da viele Banken kein spezielles Angebot für Gründer haben.

Holvi hat eine Lösung. Mit dem Holvi Gründerkonto kannst du noch während der Gründungsphase ein Geschäftskonto unkompliziert, komplett online eröffnen.