Neues Jahr, neue Gesetze. Von welchen Änderungen profitierst du in 2023? Die Bundesregierung  hat einige Entlastungspakete geschnürt, die auch für Selbstständige eine willkommene Hilfe sein können. In diesem Artikel findest du einen Überblick.

Lies auch unseren aktuellsten Artikel zu den Änderungen für Selbstständige in 2024.

Das ändert sich für Selbstständige ab 2023:

  1. Rentenbeiträge komplett steuerlich absetzbar
  2. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
  3. Höherer Grundfreibetrag
  4. Homeoffice-Pauschale jetzt für 200 Tage
  5. Steuererklärungsfrist – Verlängerung gilt weiterhin
  6. Energiepreispauschale in 2023 steuerlich absetzen

1. Rentenbeiträge komplett steuerlich absetzbar

Ab 1.1.2023 sollen Rentenbeiträge komplett steuerlich absetzbar werden. Das bedeutet, Renten werden zukünftig nur noch in der Auszahlungsphase besteuert. Bisher wurde auch das Einkommen, mit dem die Rentenbeiträge bezahlt werden, besteuert – mit dieser Doppelbesteuerung ist dann Schluss.

Diese Änderung soll für alle gelten, die in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge einzahlen. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass diese Änderung eine Entlastung für Beschäftigte von rund 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2023 bedeuten wird.

Erinnerung: Nach deiner Existenzgründung hast du 5 Jahre lang Zeit, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen.  



2. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag 

Mit der Hoffnung, Eltern mit den steigenden Lebenshaltungskosten zu helfen, erhöht sich 2023 das Kindergeld. Ab dem 1. Januar können Eltern für die ersten drei Kinder 250 Euro im Monat erhalten. Dies ist eine Erhöhung von 31 Euro für die ersten zwei Kinder und 25 Euro für das dritte Kind. 

Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Dieser wird sogar rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis 2024 erhöht. Für die Jahre 2022 bis 2024 können Eltern diese Kinderfreibeträge erwarten:

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird der Kinderfreibetrag um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. 
  • Zum 1. Januar 2023 wird er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht 
  • Zum 1. Januar 2024 wird er um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.


3. Höherer Grundfreibetrag 2023

2023 wird der Grundfreibetrag nochmals angehoben. Mit der Erhöhung liegt der Grundfreibetrag 2023 bei:

  • 10.623 Euro für Alleinstehende
  • 21.246 Euro für Verheiratete

Das bedeutet: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen darunter oder exakt beim Grundfreibetrag liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Überschreitest du den Grundfreibetrag, setzt das gestaffelte System der Einkommensteuer in Deutschland an.


4. Homeoffice-Pauschale jetzt für 200 Tage – auch für Selbstständige

Ab 2023 kannst du stärker von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Zuvor konnte man insgesamt 600 Euro für die Tage im Homeoffice absetzen. Ab dem 1. Januar 2023 steigt dieser Maximalwert auf 1.000 Euro im Jahr. Das bedeutet, du kannst ab kommendem Jahr 200 Homeoffice-Tage pro Jahr absetzen (statt nur 120 Tage). 

Die Homeoffice-Pauschale können alle Steuerpflichtigen nutzen – also nicht nur Arbeitnehmer*innen, sondern auch Selbstständige. Du kannst sie auch in Anspruch nehmen, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast – zum Beispiel wenn du in einer Einzimmerwohnung wohnst.


5. Steuererklärung Frist – Verlängerung gilt weiterhin

Dank des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung seit 2020 verlängert. Auch 2023 bleibt ein Ausnahmejahr – du musst deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 erst am 02.09.2024 abgeben (normalerweise wäre die Frist am 31.07.2024).

Übrigens: Deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 ist am 02.10.2023 fällig.


6. Energiepreispauschale in 2023 steuerlich absetzen

Für die meisten Selbstständigem wurde die Energiepreispauschale (300 Euro) schon mit deEinkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 verrechnet. Doch wenn du im letzten Jahr weniger als 400 Euro Steuern zahlen musstest, dann musstest du keine Steuervorauszahlung leisten. In diesem Fall kannst du die Energiepauschale in der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen – diese Einkommensteuererklärung für 2022 ist am 02.10.2023 fällig.  

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Ciao, 2022.

Die oben genannten Entlastungspakete sollen in diesen außergewöhnlichen Zeiten eine Hilfe sein. Uns ist es wichtig, diese Information mit euch zu teilen, sodass ihr gut informiert bleibt und auch von den Entlastungspaketen profitieren könnt.

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