Ein Unternehmen zu gründen mit einem Stammkapital von einem Euro – klingt wie ein Traum, oder? Aber was steckt wirklich dahinter? Wir haben uns für dich mit diesem Thema auseinandergesetzt und zeigen dir, was du bei der Gründung einer Mini-GmbH beachten musst und welche Vorteile sie bietet.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch UG, Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt – ist sozusagen die kleine Schwester der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Sie fällt unter die Rechtsform der Kapitalgesellschaften und beschränkt somit die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft.

Warum eine Mini-GmbH?

Da das Kapital zum Gründungszeitpunkt nur mindestens einen Euro („Ein-Euro-GmbH“) betragen muss, ist das Haftungsrisiko sehr gering.

Eine Mini-GmbH gilt als guter Einstieg, um sich selbstständig zu machen.

Auch bei der Mini-GmbH muss Kapital aufgebaut werden

Im Gegenzug dafür, dass das Stammkapital quasi beliebig hoch ausfallen darf, verlangt das Finanzamt eine jährliche Rücklage von mindestens 25 % des Jahresüberschusses. Diese Rücklagen müssen solange eingespeist werden, bist das reguläre Startkapital einer GmbH von 25.000 € erreicht ist.

Ab dann können die Gesellschafter auf die Ansammlung der Rücklage verzichten und damit frei über den Jahresüberschuss verfügen. Außerdem kann die Unternehmensform später zu einer GmbH geändert werden.

Nachteile der Mini-GmbH (UG)

Kein Eigenkapital zu haben bedeutet auch, dass deine Zahlungsfähigkeit nicht den besten Ruf genießt. Gerade, wenn du einmal einen Kredit beantragst, wirst du weitere (private) Sicherheiten vorweisen müssen.

Ein weiterer Nachteil ist die Pflicht zur doppelten Buchführung. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und auch Kosten in der Buchhaltung.

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Was brauche ich, um eine Mini-GmbH (UG) zu gründen?

Neben den elementaren Dingen, wie z. B. Geschäftsgegenstand, Name und Sitz der Gesellschaft, einem ausgeklügelten Businessplan und einem Geschäftskonto, um die Stammeinlagen zu tätigen, braucht man eigentlich nicht allzu viel.

Wenn bei der Gründung nicht mehr als drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer involviert sind, bietet es sich an, das Musterprotokoll (teilweise auch Gründungsprotokoll genannt) zu benutzen. Neben dem Gesellschaftsvertrag (regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter) beinhaltet dieses außerdem die Gesellschafterliste (führt auf, welche Anteile welcher Gesellschafter besitzt) und die Bestellung des Geschäftsführers, und fasst all diese Punkte unkompliziert zusammen. Neben der einfachen und schnellen Handhabe hat das Musterprotokoll den Vorteil, die kostengünstigste Alternative zu sein, da in etwa 50% der üblichen Notarkosten eingespart werden können.

Wie bei einer GmbH muss auch die UG zunächst notariell beglaubigt werden. Hier nimmt man am besten direkt den Gesellschaftsvertrag, einen gültigen Ausweis/Pass und einen Nachweis über das Eigenkapital mit. 

Nachdem der Gesellschaftsvertrag vom Notar beglaubigt wurde, schickt dieser das amtliche Dokument nun zum Handelsregister, wo die UG mit Nennung der Geschäftsführer, Höhe des Eigenkapitals und des Geschäftssitzes (diese Informationen sollten ebenfalls vorliegen) eingetragen wird. Achtung: Erst nach diesem Schritt ist die UG offiziell haftungsbeschränkt und darf als UG (haftungsbeschränkt) angesehen werden.

Nun heißt es warten, bis das zuständige Finanz- bzw. Gewerbeamt sich per Post meldet. Nachdem du alle Formulare bei den entsprechenden Behörden eingereicht und eine Steuernummer erhalten habt, kann es losgehen!

Was kostet die Gründung einer Mini-GmbH oder UG?

Wie hoch die Kosten für eine UG-Gründung ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Fakt ist aber, dass du mehr als einen Euro einkalkulieren musst. Die Kosten hängen einerseits davon ab, ob du allein oder mit mehreren Gesellschaftern gründest, und andererseits davon, wo die Gründung stattfindet.

Wenn du die UG (haftungsbeschränkt) mithilfe von einem Musterprotokoll gründest, können ein paar Kostenpunkte eingespart werde. Stelle dich in diesem Fall auf etwa 300 - 400 Euro ein. Wird hingegen ein individueller Gesellschaftervertrag aufgesetzt, können sich die Kosten schnell verdoppeln. Rechne dann mit mindestens 800 Euro für die UG-Gründung. Inklusive einem kleinen Puffer solltest du zwischen 600-1000 Euro einrechnen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Lohnt sich die Mini-GmbH?

Gründen ab 1 Euro? Das klingt natürlich verlockend. Angesichts des hohen Buchhaltungsaufwands bei der Mini-GmbH raten wir dir, die Vor- und Nachteile gut abzuwägen. Vielleicht stellst du fest, dass der Start in die Selbstständigkeit aus Einzelunternehmen besser für dich geeignet sein kann.

Weiterführende Links

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